Leistung
Einordnung
Das Thema Altersvorsorge umfasst viele unterschiedliche Bereiche und Möglichkeiten, um sich ein ausreichendes Vermögen bzw. Einkommen für die späteren Lebensjahre aufzubauen. Dabei geht es im Vorfeld um die grundlegende finanzielle Versorgung von Rentnern, sodass alle essenziellen und lebensnotwendigen Bedürfnisse von der mtl. Rente abgedeckt werden. Darüber hinaus setzen sich viele Menschen das Ziel, ihren vorhandenen Lebensstandard nach Beendigung der Erwerbstätigkeit beizubehalten. Hierfür muss jedoch häufig schon in frühen Jahren mit der Planung und dem Aufbau von Vermögen begonnen werden, um über langfristige Zeiträume ausreichendes Kapital für diesen Lebensabschnitt erwirtschaften zu können. In Deutschland erfüllt der Staat dabei unterschiedliche Aufgaben von der aktiven Gestaltung und Verwaltung der gesetzlichen Rente und ihrer Träger bis hin zur Förderung unterschiedlichster Altersvorsorgemöglichkeiten.
Schicht III · Private Vorsorge
Private Rentenversicherung
Schicht II · Zusatzversorgung
Betriebliche Altersvorsorge
Riester-Rente · nur noch Bestand
Gefördertes Altersvorsorgeprodukt · ab 2027
Schicht I · Basisversorgung
Basis- / Rürup-Rente
Gesetzliche Rentenversicherung
Schicht I · Basisversorgung
Das System der gesetzlichen Rentenversicherung GRV basiert auf dem sogenannten Umlageverfahren. Die Beiträge zur GRV aus Erwerbstätigkeit der Beitragszahler werden direkt zur Finanzierung der heutigen Renten genutzt. Da Deutschland wie viele Industrieländer durch den demographischen Wandel mit einer immer älter werdenden Bevölkerung sowie niedrigen Geburtenraten zu kämpfen hat, müssen dementsprechend immer mehr Rentner durch eine fallende Anzahl von Beitragszahlern finanziert werden. Dies führt aktuell zu einem stetig sinkenden Rentenniveau, also der prozentualen Höhe der Rente gemessen am letzten Einkommen aus Erwerbstätigkeit des Rentners. Die GRV ist daher schon heute als eine eher grundlegende Absicherung im Bereich der Altersvorsorge anzusehen. Um den gewohnten Lebensstandard nach Rentenbeginn aufrechterhalten zu können, müssen weitere Maßnahmen bzw. Vorsorgemöglichkeiten getroffen werden.
Unsere Handlungsempfehlung
Grundsätzlich empfiehlt es sich in jungen Jahren über die individuellen Renten- und weiteren Leistungsansprüche aus der GRV zu informieren, da durch private Vorsorgemaßnahmen, z.B. in Form von Kapitalanlagen, dem Erwerb von Immobilien oder dem Abschluss einer privaten Einkommensabsicherung, zusätzliches Vermögen neben den gesetzlichen Leistungsansprüchen aufgebaut werden kann bzw. eine Absicherung des eigenen Vermögens stattfindet. Eine gute Übersicht der eigenen Ansprüche lässt sich über die Renteninformation, die digitale Rentenübersicht oder direkt beim zuständigen Versorgungsträger in Erfahrung bringen. Für zusätzliche und tiefgreifende Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich viele Themen auf der Website und den Broschüren der DRV nachschlagen. Zusätzlich wird von allen Versorgungsträgern kostenlose Beratung für deren Versicherungsmitglieder angeboten. Auch die Beratung von Verbraucherschutzstellen kann hier eine sinnvolle Ergänzung in Bezug auf allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rente und weiterer Vorsorgemaßnahmen sein.
Schicht I · Basisversorgung
Die Basis-Rente (Rürup-Rente) ist ein kapitalgedecktes, privates Altersvorsorgeprodukt und gehört zur ersten Schicht der Altersvorsorge. Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert, zahlt man hier in der Ansparphase regelmäßig Beiträge in den eigenen Vertrag ein und erhält zum Rentenbeginn eine lebenslange mtl. Rente, die auf der Höhe des angesparten Kapitals basiert. Die Beiträge zur Basis-Rente lassen sich in der Ansparphase, abhängig von der Höhe des persönlichen Einkommenssteuersatzes, als Sonderausgaben bis zu einer festgelegten Höchstgrenze voll steuerlich absetzen. Je höher also der Einkommenssteuersatz liegt, desto höher ist auch die Steuerersparnis in der Ansparphase. In der Auszahlungsphase wird die Rente dafür voll mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. Grundsätzlich kann jeder eine Basis-Rentenversicherung abschließen, jedoch lohnt sie sich besonders für gutverdienende Selbstständige und Angestellte.
Unsere Handlungsempfehlung
Eine Basis-Rentenversicherung kann sich v.a. dann lohnen, wenn das Einkommen die Höhe des Spitzensteuersatzes um die zusätzlichen Beiträge für die Basis-Rentenversicherung übersteigt, sodass durch den Sonderausgabenabzug eine steuerliche Erstattung der anteiligen Beiträge in Höhe des Spitzensteuersatzes erfolgt. Auch wenn das Einkommen etwas niedriger ist, kann die Basis-Rente durch den Steuervorteil, v.a. in Kombination mit einer guten Einkommens-/Hinterbliebenenzusatzabsicherung, eine sinnvolle Alternative zu anderen Altersvorsorgemöglichkeiten sein. Für Personen, die in ihrer Lebensplanung möglichst flexibel bleiben möchten, können andere Altersvorsorgemöglichkeiten eine bessere Lösung bieten. Grundsätzlich empfiehlt es sich, von einem unabhängigen Experten zur richtigen Vorsorgeart beraten zu lassen und ggf. unterschiedliche Altersvorsorgemöglichkeiten in einer detaillierten Hochrechnung gegenüberzustellen.
Schicht II · Zusatzversorgung
Die betriebliche Altersvorsorge bAV gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und setzt sich, je nach Durchführungsweg, aus der Entgeltumwandlung von sozialversicherungspflichtigem Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers sowie einem gesetzlich verpflichtendem Zuschuss seitens des Arbeitgebers von min. 15 % des Sparbeitrags zusammen. Dabei werden die mtl. Sparbeiträge direkt vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers abgezogen und durch den Arbeitgeber inkl. Zuschuss in einen vorher vereinbarten Durchführungsweg weitergeleitet. Hierdurch sinkt sowohl das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers als auch seine Ansprüche aus Sozialversicherungen aufgrund der niedrigeren Beiträge. Für den Arbeitgeber werden gleichzeitig die Lohnnebenkosten reduziert. Grundsätzlich sind Arbeitgeber in Deutschland dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern einen Durchführungsweg zur bAV zu ermöglichen. Jedoch können auch Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber einen geeigneten Tarif vorschlagen. Der letztendliche Durchführungsweg obliegt dabei dem Arbeitgeber. Besonders mittelständige und große Unternehmen haben häufig festgelegte Rahmenverträge, welche i.d.R. keine freie Tarifwahl ermöglichen.
Unsere Handlungsempfehlung
Die bAV kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, um zusätzlich für das Alter vorzusorgen. Je nach Durchführungsweg und den vertraglichen Rahmenbedingungen können sich hierbei jedoch erhebliche Unterschiede bzgl. Rentabilität, Flexibilität und Förderungsmöglichkeiten ergeben. Daher ist es im Vorfeld besonders wichtig, die individuelle Situation zu analysieren und damit einhergehend die betrieblichen Altersvorsorgeangebote des Arbeitgebers zu prüfen. Bei langen Vertragslaufzeiten rentieren sich bspw. diversifizierte fondsgebundene Anlagemöglichkeiten, die in die Weltwirtschaft investieren, i.d.R. mehr als Produkte mit hohen Beitragsgarantien. Vorsorgeleistungen, die voll vom Arbeitgeber finanziert werden und nicht mit Einkommenseinbußen oder sonstigen Nachteilen einhergehen, sollten angenommen werden. Eine unabhängige und transparente Beratung ist ebenfalls empfehlenswert, da man durch die Vielzahl und Komplexität der Angebote am Markt schnell den Überblick verlieren kann.
Schicht II · Zusatzversorgung
Die Riester-Rentenversicherung ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge der 2. Schicht. Sie soll Versicherten eine zusätzliche mtl. Rente neben gesetzlichen Rentenansprüchen aus der 1. Schicht ermöglichen. Dabei erhält man neben den jährlich geleisteten Beitragszahlungen eine Grund- sowie ggf. Kinderzulage vom Staat. Da Riester-Rentenversicherungen nur über private Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden können und mit einem hohen Verwaltungsaufwand einhergehen, sollte man sich unbedingt über entstehende Verwaltungskosten innerhalb des Vertrages informieren. V.a. für Geringverdiener und Familien mit mehreren Kindern können sich Riester-Rentenversicherungen aufgrund der verhältnismäßig hohen Zulagen lohnen.
Mit der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge wird die Riester-Rente abgelöst. Neue Riester-Verträge können nur noch bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden, ab dem 01.01.2027 gibt es ausschließlich Verträge nach der neuen Förderung. Dazu zählt auch das Altersvorsorgedepot, das ohne Beitragsgarantie am Kapitalmarkt anlegt. Bestehende Riester-Verträge sind davon nicht betroffen. Sie laufen mit der bisherigen Förderung weiter, ohne dass man selbst etwas veranlassen muss. Wer möchte, kann stattdessen in die neue Förderung wechseln. Für Riester-Sparer lautet die Frage daher nicht mehr, ob ein Vertrag abgeschlossen werden sollte, sondern wie mit dem vorhandenen Vertrag weiter verfahren wird.
Nachfolger ab 2027
Bestehende Riester-Verträge behalten Bestandsschutz und laufen weiter. Neu abgeschlossen wird ab Januar 2027 das geförderte Altersvorsorgeprodukt: Zulage beitragsproportional, dazu eine Kinderzulage von 300 € je Kind, Wahl zwischen einer Depotlösung ohne Garantie und Produkten mit Beitragsgarantie. Erstmals steht es auch Selbstständigen und Mitgliedern von Versorgungswerken offen.
Unsere Handlungsempfehlung
Für einen Großteil der Menschen ist der Abschluss einer Riester-Rentenversicherung i.d.R. nicht sehr rentabel, da hohe Verwaltungskosten während der Vertragslaufzeit anfallen, die staatliche Förderung für Personen ohne Kinder im Vergleich zu anderen Altersvorsorgemöglichkeiten eher gering ausfällt und die klassischen Riester-Verträge mit Garantiezinsbindung kaum bis keine Rendite über die gesamte Ansparphase erwirtschaften. Zusätzlich kann durch die Beitragsgarantie meist nur in eher risikoarme Fondsanlagen investiert werden. Gerade bei einem langen Anlagehorizont bleibt hier viel potentielles Kapital auf der Strecke. Grundsätzlich ist die Sinnhaftigkeit über den Abschluss einer Riester-Rentenversicherung aber immer individuell zu betrachten.
Schicht III · Private Vorsorge
Die private Rentenversicherung gehört der 3. Schicht an und ist mitunter die flexibelste Art der zusätzlichen Altersvorsorge. Grundsätzlich gibt es klassische und fondsgebundene Rentenversicherungen, welche sich jedoch i.d.R. auch miteinander kombinieren lassen. Versicherte bauen sich über ihre Beiträge, der Überschussbeteiligung des Unternehmens sowie einem garantierten Zinssatz bei der klassischen Rentenversicherung oder einer Fondsrendite bei der fondsgebundenen Rentenversicherung eine Kapitalleistung auf, die zu Beginn der Rentenzahlung ausgezahlt und verrentet werden kann. Dabei entstehen zusätzliche Steuervorteile nach dem Teileinkünfteverfahren, sodass die private Rentenversicherung bei günstigen Anbietern zu den rentabelsten Altersvorsorgemöglichkeiten gehört.
Unsere Handlungsempfehlung
Die private Rentenversicherung ist bei langfristigen Vertragslaufzeiten (min. 12 Jahre) eine sinnvolle Form der zusätzlichen Altersvorsorge, sofern eine angemessene jährliche Verzinsung des Vertragsguthabens zu erwarten ist. Dabei ist v.a. die fondsgebundene Rentenversicherung attraktiv, da hier langfristig über die Investition in die Weltwirtschaft per Fonds bzw. ETFs marktdurchschnittliche Renditen (5-8 % p.a.) erwirtschaftet werden können und gleichzeitig eine für die Altersvorsorge ausreichende Diversifikation des Anlagevermögens stattfindet. Darüber hinaus ergeben sich durch das Teileinkünfteverfahren zusätzliche Steuervorteile, die in der Auszahlungsphase des Vertragsguthabens rechnerisch zu einer Besserstellung im Vergleich zu einem Depotfondssparplan führen können. Die klassische Rentenversicherung ist aufgrund häufig hoher Anbieterkosten bei gleichzeitig niedriger Verzinsung des Vertragsguthabens nur in seltenen Fällen zu empfehlen, z.B. als sicherheitsorientierter Versicherungsnehmer mit kurzem bis mittelfristigem Anlagehorizont. Hier fallen andere Formen der Altersvorsorge aufgrund der staatlichen Förderungen meist lukrativer aus.
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