Leistung
Einordnung
Die Krankenversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen und ist ein grundlegender Bestandteil des Sozialstaatssystems in der Bundesrepublik Deutschland. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Dabei sind zur Aufnahme in eine gesetzliche Krankenkasse im Vergleich zu einer privaten Krankenkasse keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Die wesentlichen Unterschiede beider Systeme betreffen v.a. die Beitragserhebung sowie den Umfang der Leistungen, die den Versicherten zur Verfügung stehen. Neben der klassischen Erstattung medizinischer Leistungen übernehmen die Krankenkassen auch Aufgaben im Bereich der Vorsorge und finanziellen Absicherung. Darüber hinaus erfüllen sie zahlreiche weitere Funktionen, die in erster Linie der Gesundheitsversorgung ihrer Mitglieder dienen. Ergänzend zur Pflichtversicherung bestehen zudem vielfältige zusätzliche Absicherungsmöglichkeiten für den Krankheitsfall – mit dem Ziel, eine bessere medizinische Versorgung, finanzielle Entlastung oder weitere ergänzende Leistungen zu bieten.
Die Wahl der passenden Krankenversicherung bzw. Krankenkasse sowie evtl. Zusatzleistungen legen den Grundstein für die medizinische Versorgung und den damit verbundenen Kosten. Dabei ist es grundsätzlich sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über die aktuellen Leistungsansprüche der eigenen Krankenkasse zu verschaffen, diese mit dem persönlichen Bedarf abzugleichen und ggf. durch einen Anbieter- oder Tarifwechsel den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden.
Gesetzl. Krankenversicherung: Die gesetzl. Krankenversicherung GKV ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und gewährleistet für rund 90 % der Bevölkerung die medizinische Grundversorgung. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip, wonach Beiträge einkommensabhängig gezahlt und Leistungen unabhängig vom individuellen Risiko gewährt werden. Zu den gesetzlich festgelegten Regelleistungen gehören u.a. die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Arznei- und Heilmittel, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen sowie Krankengeld und Mutterschaftsleistungen. Diese Leistungen sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch SGB V geregelt und müssen von allen gesetzl. Krankenkassen einheitlich erbracht werden. Ergänzend dazu können Krankenkassen sogenannte Satzungsleistungen anbieten, also freiwillige Zusatzleistungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Hierzu zählen bspw. Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung, Reiseschutzimpfungen, Osteopathie, alternative Heilmethoden, digitale Gesundheitsanwendungen, Präventionskurse und erweiterte Vorsorgeangebote sowie besondere Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt. Auch Bonusprogramme, bei denen gesundheitsbewusstes Verhalten belohnt wird, zählen dazu. Zudem gibt es Wahltarife, mit denen Versicherte ihre Krankenversicherung individuell anpassen können – etwa durch Tarife mit Beitragsrückerstattung, Selbstbehalt oder spezielles Krankengeld für Selbstständige.
Gesetzl. Krankengeld: Das gesetzl. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzl. Krankenversicherung und dient dazu, Beschäftigte vor finanziellen Einbußen aufgrund einer längeren Krankheitsphase zu schützen. Nur gesetzlich krankenversicherte Personen haben einen Anspruch auf Krankengeld. Für privatvollversicherte Personen muss ein Krankentagegeld im eigenen Tarif als Zusatzbaustein oder zusätzliche separate Versicherung vereinbart werden. Die Höhe des gesetzl. Krankengeldes beträgt i.d.R. 70 % des Bruttoeinkommens, aber max. 90 % des Nettoeinkommens (§47 SGB V) und wird einschließlich Entgeltfortzahlung für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Effektiv fällt das Krankengeld nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ca. 20 % niedriger aus als das Nettoerwerbseinkommen.
Private Krankenversicherung: Die private Krankenversicherung PKV dient vorrangig der Absicherung von Kosten, die im Rahmen medizinischer und gesundheitlicher Versorgung entstehen. Im Gegensatz zur gesetzl. Krankenversicherung besteht für private Anbieter keine Verpflichtung, Antragstellern Versicherungsschutz zu gewährleisten. Im Zuge der Antragstellung werden Gesundheitsfragen gestellt, um der Versicherungsgesellschaft einen Überblick über bestehende und vergangene Erkrankungen zu ermöglichen. Abhängig von den Angaben kann dies zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder auch zur Ablehnung des Antrags führen. Die Vertragskonditionen – insbesondere Beitragshöhe und Leistungsumfang – richten sich nach dem individuellen Gesundheitszustand, dem Eintrittsalter sowie dem gewünschten Versicherungsschutz. Ein Großteil der Leistungen wird individuell von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft festgelegt und liegt i.d.R. deutlich über dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch zusätzliche Tarifbausteine lassen sich weitere Leistungen flexibel ergänzen. Jedoch können sich nur nicht-versicherungspflichtige Personen wie Selbstständige, Beamte oder Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeldgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern lassen.
Krankentagegeldversicherung: Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Absicherung, die dazu dient, Einkommensverluste bei längerer Krankheit aufzufangen. Sie zahlt im Krankheitsfall einen vertraglich festgelegten, täglichen Geldbetrag aus – und zwar für den Zeitraum, in dem die versicherte Person aufgrund einer ärztlich bestätigten Erkrankung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Damit bietet sie eine wichtige finanzielle Unterstützung, um laufende Kosten während einer Krankheitsphase zu decken und wirtschaftliche Einbußen abzufedern. Besonders Selbstständige und privat Krankenversicherte, die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld haben, profitieren enorm von diesem Versicherungsschutz. Aber auch für gesetzl. Krankenversicherte kann der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, insbesondere wenn das gesetzl. Krankengeld nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Gesetzliche Krankenversicherung
Dafür spricht
Das sollte dir klar sein
Private Krankenversicherung
Dafür spricht
Das sollte dir klar sein
Gesetzliche Krankenversicherung
Bei der Wahl der passenden gesetzl. Krankenkasse empfiehlt es sich, neben dem allgemeinen Beitragssatz insbesondere den Zusatzbeitrag und das Angebot an freiwilligen Satzungsleistungen, wie z.B. zusätzlicher Zahnersatz, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, alternative Medizin oder Zusatzleistungen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt zu berücksichtigen. Sofern eine Erhöhung des Zusatzbeitrags stattfindet, können versicherte Mitglieder von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und einen Mitgliedsantrag bei einer anderen Krankenkasse stellen. Andernfalls besteht allgemein nach min. 12 monatiger Mitgliedschaft die Möglichkeit eines Anbieterwechsels. Auch Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten und digitale Services wie Apps oder Online-Geschäftsstellen können bei der Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Wer regelmäßig im Ausland unterwegs ist, sollte zudem auf den Umfang reisespezifischer Zusatzleistungen, wie z.B. Auslandsreiseschutzimpfungen achten. Ein Vergleich von Leistungen und Zusatzbeiträgen kann dabei durch unabhängige Vergleichsportale oder Experten erfolgen.
Private Krankenversicherung
Grundsätzlich ist der Abschluss eines privaten Krankenversicherungsvertrages von vielen individuellen Parametern wie Kosten, Leistungsabdeckung, berufliche Ausrichtung und Stabilität, familiäre Situation und Planung sowie der langfristigen Lebensplanung abhängig. Gerade für Singles und gutverdienende Ehepartner können aber vor allem die Kostenersparnis bei gleichzeitig erhöhten Leistungen im Vergleich zur GKV ein ausschlaggebender Faktor für einen Wechsel sein. Sind Kinder mitversichert, kann man das Preis-/Leistungsverhältnis im Vergleich zur GKV gegenrechnen und beurteilen, ob die Beiträge zur PKV für alle Familienmitglieder langfristig gezahlt werden können. In allen Fällen sollte man sich bestenfalls mit den Ersparnissen der Beiträge ein zusätzliches Polster für spätere Beitragserhöhungen oder medizinische Versorgungen außerhalb des Leistungsumfangs in der PKV anlegen, um nicht tragbaren finanziellen Belastungen vorzubeugen. Ein genauer Preis-/Leistungsvergleich von verschiedenen Marktanbietern sollte unbedingt stattfinden. Dieser ist jedoch häufig nicht leicht, da sich die unterschiedlichen Tarife stark in den Leistungen voneinander unterscheiden können und eine genaue Recherche in den Versicherungsbedingungen der Anbieter stattfinden muss, um Klarheit zu erlangen.
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