Leistung
Einordnung
Lohnfortzahlung
Krankengeld der Krankenkasse
Erwerbsminderungsrente
Bei langfristiger Erkrankung gibt es sowohl gesetzliche als auch private Auffangmechanismen, die für eine (teilweise) Fortzahlung des Einkommens sorgen. Angestellte erhalten nach min. 6-wöchiger Gehaltsfortzahlung seitens des Arbeitgebers Krankengeld als gesetzlich Krankenversicherte bzw. Krankentagegeld als privat Krankenversicherte. In der gesetzlichen Krankenversicherung GKV beträgt dieses i.d.R. 70 % des Bruttoeinkommens aber max. 90 % des Nettoeinkommens.
Gesetzl. Krankengeld: Das gesetzl. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzl. Krankenversicherung und dient dazu, Beschäftigte vor finanziellen Einbußen aufgrund einer längeren Krankheitsphase zu schützen. Nur gesetzlich krankenversicherte Personen haben einen Anspruch auf Krankengeld. Für privatvollversicherte Personen muss ein Krankentagegeld im eigenen Tarif als Zusatzbaustein oder zusätzliche separate Versicherung vereinbart werden. Die Höhe des gesetzl. Krankengeldes beträgt i.d.R. 70 % des Bruttoeinkommens, aber max. 90 % des Nettoeinkommens (§47 SGB V) und wird einschließlich Entgeltfortzahlung für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Effektiv fällt das Krankengeld nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ca. 20 % niedriger aus als das Nettoerwerbseinkommen.
Gesetzliches Krankengeld
nach der Lohnfortzahlung
Private Krankentagegeldversicherung: Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Absicherung, die dazu dient, Einkommensverluste bei längerer Krankheit aufzufangen. Sie zahlt im Krankheitsfall einen vertraglich festgelegten, täglichen Geldbetrag aus – und zwar für den Zeitraum, in dem die versicherte Person aufgrund einer ärztlich bestätigten Erkrankung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Damit bietet sie eine wichtige finanzielle Unterstützung, um laufende Kosten während einer Krankheitsphase zu decken und wirtschaftliche Einbußen abzufedern. Besonders Selbstständige und privat Krankenversicherte, die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld haben, profitieren enorm von diesem Versicherungsschutz. Aber auch für gesetzl. Krankenversicherte kann der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, insbesondere wenn das gesetzl. Krankengeld nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.
Private Krankentagegeldversicherung
während der Krankschreibung
Gesetzl. Erwerbsminderungsrente: Ist zum Ende des gesetzl. Krankengeldes bzw. Krankentagegeldes nach ärztlicher Prüfung auch mit weiteren Therapie- und Genesungsmaßnahmen keine Verbesserung des Gesundheitszustandes abzusehen, sodass in Zukunft wieder einer Erwerbstätigkeit am Arbeitsmarkt ganz oder teilweise nachgegangen werden kann, wird entweder eine halbe Erwerbsminderungsrente (zwischen 3-6h tägliche Arbeitszeit möglich) in Höhe von ca. 17 % des vorherigen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens oder eine volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3h tägliche Arbeitszeit möglich) in Höhe von ca. 34 % des vorherigen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens ausgezahlt. Auch die Erwerbsminderungsrente wird vor Auszahlung um die Beiträge zur Sozialversicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung, gekürzt. In der Praxis ist der ausgezahlte mtl. Rentenbetrag häufig so gering, dass dies einen tiefen Einschnitt in den gewohnten Lebensstandard bedeutet und man ggf. mittel- bis langfristig vom Grundsicherungssystem des Staates abhängig wird. Um das regelmäßige Einkommen sowie bisher aufgebautes Vermögen zu schützen, sollte man sich grundsätzlich so früh wie möglich mit dem Erwerb einer zusätzlichen privaten Einkommensabsicherung auseinandersetzen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Die private bzw. selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in Höhe einer mtl. festgelegten Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit oder der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Leistung erfolgt i.d.R. dann, wenn die versicherte Person aufgrund Erkrankung über einen Zeitraum von min. 6 Monaten nicht in der Lage ist, ihre versicherte Tätigkeit zu min. 50 % auszuüben. Grundsätzlich sollten in den Versicherungsbedingungen guter Tarife viele wichtige Vertragsklauseln mitinbegriffen sein, um den Versicherten eine klare und größtenteils lückenlose Absicherung nach Leistungsdefinition zu gewährleisten. Darüber hinaus können häufig zusätzliche Leistungsbausteine wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine Leistungsdynamik bei Abschluss des Vertrags vereinbart und individuell abgestimmt werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
der zuletzt ausgeübte Beruf
Grundfähigkeitsversicherung: Die Grundfähigkeitsversicherung sichert, wie der Name schon sagt, die körperlichen und geistigen Grundfähigkeiten einer Person ab. Dazu zählen z.B. sehen, gehen, hören, sprechen, Gebrauch der Hände usw. Auch hier versichert man eine vorher festgelegte mtl. Rentenhöhe bis zur vereinbarten Laufzeit. Eine Leistung wird bis zur Verbesserung des Gesundheitszustandes gezahlt. Jedoch ist der Leistungsbegriff übergreifend nicht einheitlich, wie in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung definiert, sondern wird von den Gesellschaften einzeln festgelegt. Auch die Versicherungsbedingungen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche können sich je nach Formulierung stark voneinander unterscheiden, weshalb es umso wichtiger ist, unterschiedliche Marktanbieter gemeinsam mit einem Experten zu vergleichen. Häufig können auch hier weitere Leistungsbausteine wie bspw. die Absicherung der Psyche, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine zusätzliche Einmalzahlung vereinbart werden.
Grundfähigkeitsversicherung
einzelne Fähigkeiten
Schwere Krankheiten-Schutzbrief: Der Schwere Krankheiten-Schutzbrief leistet eine steuerfreie Einmalzahlung an den Versicherten, wenn die ärztliche Diagnose einer Erkrankung entspricht, die im definierten Leistungskatalog des Vertrags gelistet ist. Dabei handelt es sich meist um eine mittlere zweistellige Anzahl von typischen, meist schweren Krankheitsbildern, für die eine volle Einmalleistung erbracht wird. Darüber hinaus gibt es häufig einen weiteren Leistungskatalog mit weniger gravierenden Erkrankungen, welche zu einer Teilleistungsausschüttung führen können. Die Höhe der Einmalzahlung bzw. Versicherungssumme wird vor Vertragsbeginn vom Versicherungsnehmer festgelegt und bestimmt maßgeblich die Höhe des Beitrags.
Schwere-Krankheiten-Schutzbrief
Einmalzahlung bei Diagnose
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung EU leistet eine vertraglich vereinbarte mtl. Rente bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Umstände. Die Leistung erfolgt bis zu einer möglichen Verbesserung des Gesundheitszustandes oder bis zum vereinbarten Vertragsende. Dabei gilt man per Definition als erwerbsunfähig, wenn man täglich weniger als 3h in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit am Arbeitsmarkt nachzugehen. Jedoch wird allein ca. jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Der häufigste Grund hierfür ist das Nichterfüllen der gesundheitlichen Voraussetzungen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt daher als sinnvolle Option für Personen, die keine andere Einkommensabsicherung (wie z.B. eine Berufs-/Grundfähigkeitsversicherung oder einen schwere Krankheiten-Schutzbrief) aufgrund von Vorerkrankungen erhalten oder nach einer günstigen Alternative suchen.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
jede Tätigkeit
Der Lebensstandard von Personen, die ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Erwerbstätigkeit beziehen, hängt häufig zum Großteil vom Erwerbseinkommen ab. Ist die Berufsausübung aufgrund Erkrankungen ganz oder teilweise nicht mehr möglich, fällt auch das Einkommen trotz gesetzlicher Hilfen nach einiger Zeit auf ein wesentlich niedrigeres Niveau. Daher empfehlen sowohl Verbraucherschützer als auch das Institut für Finanznorm die zusätzliche private Absicherung des Erwerbseinkommens. Jedoch gibt es in diesem Bereich unterschiedliche Möglichkeiten, welche je nach individueller Situation Preis-/Leistungstechnisch mehr oder weniger Sinn ergeben können. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich über die Absicherungsmöglichkeiten am Markt zu informieren und darauf basierend, ein sinnvolles Konzept zur Einkommensabsicherung für die individuelle Situation auszuarbeiten.
Die Einkommensabsicherung ist ein sehr individuelles Thema. Welcher Weg passt, hängt von vielen Faktoren ab: vom Beruf und seiner körperlichen Belastung, von der Dauer bis zum Rentenbeginn, vom Gesundheitszustand und von Vorerkrankungen, vom Einkommen, vom Budget und von der Familiensituation.
Häufig ist es auch nicht ein Produkt, sondern eine Kombination aus mehreren — etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Kern und ein Krankentagegeld für die Zeit davor.
Eine persönliche Beratung ist hier zwingend erforderlich, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten. Eine Empfehlung von der Stange gibt es bei diesem Thema nicht.
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