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Leistung

Einkommens­absicherung

Einordnung

Wichtigkeit10
Schwierigkeit8
Zeitaufwand7
Kosten6
Wichtigkeit
Wie dringend das Thema für die meisten ist.
Schwierigkeit
Wie schwer es ohne Hilfe zu durchschauen ist.
Zeitaufwand
Wie viel Zeit es dich kostet, bis es steht.
Kosten
Was dich das Thema selbst typischerweise kostet — nicht unsere Beratung, die ist kostenfrei.

Alles Wichtige auf einen Blick

Lohnfortzahlung

  • Sechs Wochen volles Entgelt vom Arbeitgeber
  • Danach endet die Zahlung, auch bei fortbestehender Krankheit

Krankengeld der Krankenkasse

  • 70 % des Brutto, höchstens 90 % des Nettoentgelts, zusätzlich gedeckelt auf einen jährlich festgesetzten Höchstbetrag
  • Davon gehen rund 12 % für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab
  • Höchstens 72 Wochen, danach Aussteuerung

Erwerbsminderungs­rente

  • Voll erst bei unter drei Stunden Arbeitsfähigkeit täglich, teilweise bei drei bis unter sechs Stunden
  • Fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren
  • Kein Berufsschutz; rund 45 % der Anträge werden abgelehnt

Umfassende Informationen

Bei langfristiger Erkrankung gibt es sowohl gesetzliche als auch private Auffangmechanismen, die für eine (teilweise) Fortzahlung des Einkommens sorgen. Angestellte erhalten nach min. 6-wöchiger Gehaltsfortzahlung seitens des Arbeitgebers Krankengeld als gesetzlich Krankenversicherte bzw. Krankentagegeld als privat Krankenversicherte. In der gesetzlichen Krankenversicherung GKV beträgt dieses i.d.R. 70 % des Bruttoeinkommens aber max. 90 % des Nettoeinkommens.

Gesetzl. Krankengeld: Das gesetzl. Krankengeld ist eine Leistung der gesetzl. Krankenversicherung und dient dazu, Beschäftigte vor finanziellen Einbußen aufgrund einer längeren Krankheitsphase zu schützen. Nur gesetzlich krankenversicherte Personen haben einen Anspruch auf Krankengeld. Für privatvollversicherte Personen muss ein Krankentagegeld im eigenen Tarif als Zusatzbaustein oder zusätzliche separate Versicherung vereinbart werden. Die Höhe des gesetzl. Krankengeldes beträgt i.d.R. 70 % des Bruttoeinkommens, aber max. 90 % des Nettoeinkommens (§47 SGB V) und wird einschließlich Entgeltfortzahlung für bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt. Effektiv fällt das Krankengeld nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ca. 20 % niedriger aus als das Nettoerwerbseinkommen.

Gesetzliches Krankengeld

nach der Lohnfortzahlung

  • Grundlegende Absicherung des Einkommens bei längerer Erkrankung
  • Keine Leistungsdefizite aufgrund von Vorerkrankungen oder biometrischen Risiken
  • Durchsetzungsanspruch durch die Rechtssicherheit des Sozialversicherungssystems
  • Leistungsumfang niedriger als das reguläre Erwerbseinkommen
  • Langfristige Versorgungslücke, weil die Leistung zeitlich begrenzt ist
  • Anspruch besteht i.d.R. erst nach sechswöchiger Wartezeit

Private Krankentagegeldversicherung: Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Absicherung, die dazu dient, Einkommensverluste bei längerer Krankheit aufzufangen. Sie zahlt im Krankheitsfall einen vertraglich festgelegten, täglichen Geldbetrag aus – und zwar für den Zeitraum, in dem die versicherte Person aufgrund einer ärztlich bestätigten Erkrankung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen kann. Damit bietet sie eine wichtige finanzielle Unterstützung, um laufende Kosten während einer Krankheitsphase zu decken und wirtschaftliche Einbußen abzufedern. Besonders Selbstständige und privat Krankenversicherte, die kein Anspruch auf gesetzl. Krankengeld haben, profitieren enorm von diesem Versicherungsschutz. Aber auch für gesetzl. Krankenversicherte kann der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sinnvoll sein, insbesondere wenn das gesetzl. Krankengeld nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

Private Krankentagegeld­versicherung

während der Krankschreibung

  • Ersetzt Einkommen ab einem vereinbarten Tag, bei gesetzlich Versicherten längstens für die Dauer der Krankengeldphase
  • Für Selbstständige und privat Krankenversicherte häufig die einzige Absicherung in dieser Phase
  • Greift nur bei Arbeitsunfähigkeit, nicht bei dauerhafter Berufsunfähigkeit

Gesetzl. Erwerbsminderungsrente: Ist zum Ende des gesetzl. Krankengeldes bzw. Krankentagegeldes nach ärztlicher Prüfung auch mit weiteren Therapie- und Genesungsmaßnahmen keine Verbesserung des Gesundheitszustandes abzusehen, sodass in Zukunft wieder einer Erwerbstätigkeit am Arbeitsmarkt ganz oder teilweise nachgegangen werden kann, wird entweder eine halbe Erwerbsminderungsrente (zwischen 3-6h tägliche Arbeitszeit möglich) in Höhe von ca. 17 % des vorherigen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens oder eine volle Erwerbsminderungsrente (weniger als 3h tägliche Arbeitszeit möglich) in Höhe von ca. 34 % des vorherigen sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens ausgezahlt. Auch die Erwerbsminderungsrente wird vor Auszahlung um die Beiträge zur Sozialversicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung, gekürzt. In der Praxis ist der ausgezahlte mtl. Rentenbetrag häufig so gering, dass dies einen tiefen Einschnitt in den gewohnten Lebensstandard bedeutet und man ggf. mittel- bis langfristig vom Grundsicherungssystem des Staates abhängig wird. Um das regelmäßige Einkommen sowie bisher aufgebautes Vermögen zu schützen, sollte man sich grundsätzlich so früh wie möglich mit dem Erwerb einer zusätzlichen privaten Einkommensabsicherung auseinandersetzen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Die private bzw. selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in Höhe einer mtl. festgelegten Rente bis zum Ende der Berufsunfähigkeit oder der vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine Leistung erfolgt i.d.R. dann, wenn die versicherte Person aufgrund Erkrankung über einen Zeitraum von min. 6 Monaten nicht in der Lage ist, ihre versicherte Tätigkeit zu min. 50 % auszuüben. Grundsätzlich sollten in den Versicherungsbedingungen guter Tarife viele wichtige Vertragsklauseln mitinbegriffen sein, um den Versicherten eine klare und größtenteils lückenlose Absicherung nach Leistungsdefinition zu gewährleisten. Darüber hinaus können häufig zusätzliche Leistungsbausteine wie eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine Leistungsdynamik bei Abschluss des Vertrags vereinbart und individuell abgestimmt werden.

Berufsunfähigkeits­versicherung

der zuletzt ausgeübte Beruf

  • Leistet, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausgeübt werden kann
  • Monatliche Rente bis zum vereinbarten Endalter
  • Umfassendster Leistungsauslöser
  • Häufig die preis-/leistungsstärkste Einkommensabsicherung
  • Dafür ausführliche Gesundheitsprüfung

Grundfähigkeitsversicherung: Die Grundfähigkeitsversicherung sichert, wie der Name schon sagt, die körperlichen und geistigen Grundfähigkeiten einer Person ab. Dazu zählen z.B. sehen, gehen, hören, sprechen, Gebrauch der Hände usw. Auch hier versichert man eine vorher festgelegte mtl. Rentenhöhe bis zur vereinbarten Laufzeit. Eine Leistung wird bis zur Verbesserung des Gesundheitszustandes gezahlt. Jedoch ist der Leistungsbegriff übergreifend nicht einheitlich, wie in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung definiert, sondern wird von den Gesellschaften einzeln festgelegt. Auch die Versicherungsbedingungen und die sich daraus ergebenden Leistungsansprüche können sich je nach Formulierung stark voneinander unterscheiden, weshalb es umso wichtiger ist, unterschiedliche Marktanbieter gemeinsam mit einem Experten zu vergleichen. Häufig können auch hier weitere Leistungsbausteine wie bspw. die Absicherung der Psyche, eine Arbeitsunfähigkeitsklausel oder eine zusätzliche Einmalzahlung vereinbart werden.

Grundfähigkeits­versicherung

einzelne Fähigkeiten

  • Leistet bei Verlust definierter Fähigkeiten, etwa Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, Treppensteigen oder Gebrauch der Hände
  • Häufig günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Leistungsauslöser je Anbieter unterschiedlich definiert, ein Bedingungsvergleich ist entscheidend
  • Deckt i.d.R. weniger Leistungsfälle ab

Schwere Krankheiten-Schutzbrief: Der Schwere Krankheiten-Schutzbrief leistet eine steuerfreie Einmalzahlung an den Versicherten, wenn die ärztliche Diagnose einer Erkrankung entspricht, die im definierten Leistungskatalog des Vertrags gelistet ist. Dabei handelt es sich meist um eine mittlere zweistellige Anzahl von typischen, meist schweren Krankheitsbildern, für die eine volle Einmalleistung erbracht wird. Darüber hinaus gibt es häufig einen weiteren Leistungskatalog mit weniger gravierenden Erkrankungen, welche zu einer Teilleistungsausschüttung führen können. Die Höhe der Einmalzahlung bzw. Versicherungssumme wird vor Vertragsbeginn vom Versicherungsnehmer festgelegt und bestimmt maßgeblich die Höhe des Beitrags.

Schwere-Krankheiten-Schutzbrief

Einmalzahlung bei Diagnose

  • I.d.R. steuerfreie Einmalzahlung bei Diagnose einer im Vertrag gelisteten Erkrankung
  • Leistung unabhängig davon, ob weitergearbeitet werden kann
  • Kein Ersatz für laufendes Einkommen, sondern Kapital für beispielsweise Therapie, Umbaumaßnahmen oder zur freien Verwendung

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung EU leistet eine vertraglich vereinbarte mtl. Rente bei Eintritt einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund gesundheitlicher Umstände. Die Leistung erfolgt bis zu einer möglichen Verbesserung des Gesundheitszustandes oder bis zum vereinbarten Vertragsende. Dabei gilt man per Definition als erwerbsunfähig, wenn man täglich weniger als 3h in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit am Arbeitsmarkt nachzugehen. Jedoch wird allein ca. jeder zweite Antrag auf Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt. Der häufigste Grund hierfür ist das Nichterfüllen der gesundheitlichen Voraussetzungen. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt daher als sinnvolle Option für Personen, die keine andere Einkommensabsicherung (wie z.B. eine Berufs-/Grundfähigkeitsversicherung oder einen schwere Krankheiten-Schutzbrief) aufgrund von Vorerkrankungen erhalten oder nach einer günstigen Alternative suchen.

Erwerbsunfähigkeits­versicherung

jede Tätigkeit

  • Niedrigere Hürden bei der Gesundheitsprüfung, meist günstigerer Beitrag
  • Leistet erst, wenn keine Tätigkeit von mehr als drei Stunden täglich möglich ist; die Bewilligung ist entsprechend schwer zu erreichen
  • Als letzte Option gedacht, wenn Berufsunfähigkeit oder Grundfähigkeit wegen Vorerkrankungen nicht zu bekommen sind

Handlungsempfehlung

Der Lebensstandard von Personen, die ihr Einkommen ganz oder teilweise aus Erwerbstätigkeit beziehen, hängt häufig zum Großteil vom Erwerbseinkommen ab. Ist die Berufsausübung aufgrund Erkrankungen ganz oder teilweise nicht mehr möglich, fällt auch das Einkommen trotz gesetzlicher Hilfen nach einiger Zeit auf ein wesentlich niedrigeres Niveau. Daher empfehlen sowohl Verbraucherschützer als auch das Institut für Finanznorm die zusätzliche private Absicherung des Erwerbseinkommens. Jedoch gibt es in diesem Bereich unterschiedliche Möglichkeiten, welche je nach individueller Situation Preis-/Leistungstechnisch mehr oder weniger Sinn ergeben können. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich über die Absicherungsmöglichkeiten am Markt zu informieren und darauf basierend, ein sinnvolles Konzept zur Einkommensabsicherung für die individuelle Situation auszuarbeiten.

Die Einkommensabsicherung ist ein sehr individuelles Thema. Welcher Weg passt, hängt von vielen Faktoren ab: vom Beruf und seiner körperlichen Belastung, von der Dauer bis zum Rentenbeginn, vom Gesundheitszustand und von Vorerkrankungen, vom Einkommen, vom Budget und von der Familiensituation.

Häufig ist es auch nicht ein Produkt, sondern eine Kombination aus mehreren — etwa eine Berufsunfähigkeits­versicherung als Kern und ein Krankentagegeld für die Zeit davor.

Eine persönliche Beratung ist hier zwingend erforderlich, um eine optimale Absicherung zu gewährleisten. Eine Empfehlung von der Stange gibt es bei diesem Thema nicht.

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